Auf dem gesamten Schulgelände befolgen wir die vereinbarten Regeln der Schule:
Umgang mit Gewalt
Beim Thema Gewalt gilt an unserer Schule das „Null-Toleranz-Prinzip“. Gewalt in jedweder Form (körperliche Gewalt, psychische Gewalt, sexuelle Gewalt, Mobbing, z.B. auch per Handy oder Internet) wird nicht toleriert und führt zu Konsequenzen, die sich nach der Schwere des Vergehens richten.
Handygebrauch
An unserer Schule ist das Mitbringen von Handys auf Wunsch der Eltern erlaubt, die Handys müssen aber während des Unterrichts und auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein.
Unterrichts- und Pausenzeiten
An unserer Schule gelten folgende Unterrichts- und Pausenzeiten:
8.00 – 8.45 Uhr 11.40 – 12.25 Uhr
8.45 – 9.30 Uhr 12.30 – 13.15 Uhr
9.50 – 10.35 Uhr Mittagspause
10.35 – 11.20 Uhr 14.15 – 15.00 Uhr
15.05 – 15.50 Uhr
Schulversäumnisse und Beurlaubungen
Jedes Schulversäumnis muss von den Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Kann eine Schüler*in wegen Krankheit nicht zur Schule kommen, muss am ersten Tag die Schule benachrichtigt werden. Bei ansteckenden Krankheiten ist der Schule umgehend Bescheid zu geben. Beurlaubungen von einem Tag können von der Klassenleitung genehmigt werden. Längere Freistellungen müssen bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden. Versäumter Unterrichtsstoff ist nachzuholen!
Alkohol-, Energydrink- und Rauchverbot
Auf dem gesamten Schulgelände gilt für alle Beteiligten an Schule ein Rauchverbot (auch E-Zigaretten/E-Shishas/Kautabak u.Ä.). Des Weiteren sind der Konsum sowie das Mitbringen von Energydrinks, alkoholischen Getränken und anderer Drogen ebenfalls nicht gestattet. Ein Vergehen bei Schüler*innen ist in der Regel auch immer ein Verstoß gegen das bestehende Jugendschutzgesetz. Die Verbote gelten auch für alle schulischen Veranstaltungen sowie für den Bereich der Bushaltestelle. Die Schüler*innen unterliegen auch hier der Obhut der Schule.
Fahrrad- und Mofastand
Die Schüler*innen stellen ihre Fahrräder oder Mofas an den entsprechenden Stellplätzen ab. Fahrräder und Mofas müssen abgeschlossen werden, sonst entfallen Versicherungsansprüche. Der Aufenthalt an diesen Stellplätzen ist nicht gestattet.
Verhalten bei Brand und Alarm
Im Falle eines Alarms haben sich die Schüler*innen nach den Anweisungen der Lehrkräfte zu richten. Ein Fluchtwegeplan hängt in jedem Raum aus. In regelmäßigen Abständen wird ein Probealarm durchgeführt.
Waffen und Feuerwerkskörper
Es ist nicht erlaubt, Gegenstände und Chemikalien mitzubringen, die den Schulbetrieb stören oder andere belästigen oder gefährden können. Dies gilt vor allem für Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Messer, Schleudern, Sprengkörper, Feuerwerkskörper, Laserpointer etc.. Ein Verstoß kann Erziehungsmittel oder eine Ordnungsmaßnahme zur Folge haben.
Schlussbemerkung
Diese Schulordnung kann ihren Sinn nur erfüllen, wenn sich alle am Schulleben Beteiligten an sie gebunden fühlen und die vereinbarten Regeln beachten. Wenn eine Person gegen die Schulordnung verstößt, so muss sie mit Konsequenzen rechnen. Grobe Verstöße können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben.