Schulordnung

Schulordnung - Mai 2022

Auf dem gesamten Schulgelände befolgen wir die vereinbarten Regeln der Schule:

  • Wir Schüler*innen begeben uns auf dem direkten Weg zur Schule, zum Bus oder nach Hause, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
  • Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht. Falls zu einer Unterrichtsstunde keine Lehrkraft erscheint, ist umgehend eine Lehrperson zu informieren.
  • Wir lassen Jacken, Mützen, Schals usw. an der Garderobe.
  • Wir haben alle nötigen Materialien dabei und legen diese vor der Stunde auf den Tisch.
  • Wir begrüßen uns als äußeres Zeichen gegenseitiger Achtung im Stehen.
  • Wir essen nicht während des Unterrichts und kauen keine Kaugummis. Das Trinken von Wasser ohne Geschmack ist erlaubt, wenn es den Unterricht nicht stört. Ausgenommen davon sind die Fachräume.
  • Wir achten das Eigentum anderer Schüler*innen und gehen sorgfältig mit Schuleigentum um.
  • Wir verhalten uns rücksichtsvoll und respektvoll gegenüber anderen.
  • Wir spucken nicht auf den Boden, auch keine Kerne.
  • Wir haben unsere Handys ausgeschaltet und alle elektronischen Geräte wie MP3-Player, Kopfhörer, usw. in unseren Taschen.
  • Wir trennen im Klassenraum den Müll und sorgen auch auf dem gesamten Gelände für Sauberkeit und Ordnung.
  • Wir verlassen während der beiden großen Pausen die Klassenräume und halten uns auf den Pausenhöfen auf.
  • Wir halten uns nicht länger als notwendig auf den Toiletten auf, weil sie keine Aufenthaltsräume sind.
  • Wir verbringen die Freistunden oder Springstunden unter Aufsicht in den Freizeiträumen.
  • Wir warten bei den Fachräumen ruhig auf die Lehrkraft.
  • Wir verlassen während des gesamten Schultages das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft.
  • Wir packen unsere Sachen am Ende der Stunde erst dann in die Tasche und stehen erst dann auf, wenn die Lehrkraft die Stunde beendet hat.
  • Wir löschen nach der letzten Stunde in unserem Klassenraum das Licht, stellen die Stühle hoch und schließen alle Fenster.
  • Wir werfen nicht mit Eicheln, Kastanien und Schneebällen.
  • Wir tragen im Unterricht angemessene Bekleidung, die weder knapp und freizügig noch aufreizend ist.

 

Umgang mit Gewalt

Beim Thema Gewalt gilt an unserer Schule das „Null-Toleranz-Prinzip“. Gewalt in jedweder Form (körperliche Gewalt, psychische Gewalt, sexuelle Gewalt, Mobbing, z.B. auch per Handy oder Internet) wird nicht toleriert und führt zu Konsequenzen, die sich nach der Schwere des Vergehens richten.

  

Handygebrauch

An unserer Schule ist das Mitbringen von Handys auf Wunsch der Eltern erlaubt, die Handys müssen aber während des Unterrichts und auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein.

Unterrichts- und Pausenzeiten

An unserer Schule gelten folgende Unterrichts- und Pausenzeiten:

  8.00 – 8.45 Uhr               11.40 – 12.25 Uhr

  8.45 – 9.30 Uhr               12.30 – 13.15 Uhr

  9.50 – 10.35 Uhr             Mittagspause

10.35 – 11.20 Uhr              14.15 – 15.00 Uhr

                                             15.05 – 15.50 Uhr

 

Schulversäumnisse und Beurlaubungen

Jedes Schulversäumnis muss von den Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Kann eine Schüler*in wegen Krankheit nicht zur Schule kommen, muss am ersten Tag die Schule benachrichtigt werden. Bei ansteckenden Krankheiten ist der Schule umgehend Bescheid zu geben. Beurlaubungen von einem Tag können von der Klassenleitung genehmigt werden. Längere Freistellungen müssen bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden. Versäumter Unterrichtsstoff ist nachzuholen!

 

Alkohol-, Energydrink- und Rauchverbot

Auf dem gesamten Schulgelände gilt für alle Beteiligten an Schule ein Rauchverbot (auch E-Zigaretten/E-Shishas/Kautabak u.Ä.). Des Weiteren sind der Konsum sowie das Mitbringen von Energydrinks, alkoholischen Getränken und anderer Drogen ebenfalls nicht gestattet. Ein Vergehen bei Schüler*innen ist in der Regel auch immer ein Verstoß gegen das bestehende Jugendschutzgesetz. Die Verbote gelten auch für alle schulischen Veranstaltungen sowie für den Bereich der Bushaltestelle. Die Schüler*innen unterliegen auch hier der Obhut der Schule.

Fahrrad- und Mofastand

Die Schüler*innen stellen ihre Fahrräder oder Mofas an den entsprechenden Stellplätzen ab. Fahrräder und Mofas müssen abgeschlossen werden, sonst entfallen Versicherungsansprüche. Der Aufenthalt an diesen Stellplätzen ist nicht gestattet.

Verhalten bei Brand und Alarm

Im Falle eines Alarms haben sich die Schüler*innen nach den Anweisungen der Lehrkräfte zu richten. Ein Fluchtwegeplan hängt in jedem Raum aus. In regelmäßigen Abständen wird ein Probealarm durchgeführt.

Waffen und Feuerwerkskörper

Es ist nicht erlaubt, Gegenstände und Chemikalien mitzubringen, die den Schulbetrieb stören oder andere belästigen oder gefährden können. Dies gilt vor allem für Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Messer, Schleudern, Sprengkörper, Feuerwerkskörper, Laserpointer etc.. Ein Verstoß kann Erziehungsmittel oder eine Ordnungsmaßnahme zur Folge haben.

Schlussbemerkung

Diese Schulordnung kann ihren Sinn nur erfüllen, wenn sich alle am Schulleben Beteiligten an sie gebunden fühlen und die vereinbarten Regeln beachten. Wenn eine Person gegen die Schulordnung verstößt, so muss sie mit Konsequenzen rechnen. Grobe Verstöße können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben.